Der Familienrat hat seinen Ursprung in der Kinder- und Jugendhilfe. Er findet im zivil- und strafrechtlichen Kindesschutz oder auch in Schulen Anwendung. Bearbeitet werden Themen wie Schulverweigerung, jugendliche Delinquenz, Erkrankungen der Eltern oder Sorgerechts- und Besuchsrechtsfragen.
Auch in der Arbeit mit Menschen mit Pflege-, Betreuungs- oder Unterstützungsbedarf wird der Familienrat eingesetzt. Herausfordernde Situationen rund um die familiäre Betreuung von Angehörigen werden ebenso behandelt wie finanzielle Probleme oder Fragen zur beruflichen Wiedereingliederung.