Geschichte

In den 1980er-Jahren wehrte sich Neuseelands indigene Bevölkerung mit einer Klage gegen die von den Ämtern gesteuerten Sozialgesetze. Die Gesetzgebung basiere auf den Wertvorstellungen, der Religion und der Erziehung der weissen Kultur und decke somit lediglich deren Bedürfnisse ab. Die Kläger erhielten Recht. Unter Einbezug eines Maori-Beratungskomitees wurde eine Gesetzesvorlage erarbeitet, die den Familienrat als gesetzliches Hilfeplanverfahren verankert. Seitdem können in Neuseeland Familien bei einer Kindeswohlgefährdung gemeinsam mit ihrem Netzwerk nach Lösungen suchen, bevor andere Schritte eingeleitet werden.

Das Wohl und die Interessen des Kindes stehen dabei immer an oberster Stelle. Ist eine umgehende Unterbringung angezeigt, wird diese durchgeführt. Zeitnah wird aber ein Familienrat angeboten, in dem Lösungsvorschläge zur zukünftigen Sicherung des Kindeswohls erarbeitet werden können.

Der Ansatz fasste auch in den USA und Kanada Fuss. In Europa wird er seit den 1990er-Jahren vor allem in Grossbritannien, Skandinavien, den Beneluxstaaten, Deutschland und Österreich sowie in einigen osteuropäischen Ländern als innovative Alternative zur klassischen Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt. In der Schweiz werden seit 2009 Jahren Familienräte von Privatpersonen, abklärenden Stellen oder der Kesb in Auftrag gegeben und von ausgebildeten Koordinationspersonen durchgeführt.